Mein Kind und seine Privatsphäre
Wie schütze ich mein Kind, ohne seinen persönlichen Bereich zu verletzen?
Zu Recht geschützt
In der UN-Kinderrechtskonvention ist festgehalten, dass jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre hat. Einfach übersetzt könnte man sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf einen ganz persönlichen Bereich hat, in dem er unbeobachtet ist und tun kann, was er möchte.
Einige Bereiche der Privatsphäre sind durch Gesetze auch strafrechtlich geschützt, z.B. durch das Brief- oder Fernmeldegeheimnis.
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Post und digitale Kommunikation
Eltern dürfen verschlossene Briefe, E-Mails und SMS nicht öffnen bzw. lesen. Das gilt auch für bereits geöffnete Briefe, die z.B. in einer verschlossenen Schatulle oder in einer Lade im eigenen Zimmer liegen. Postkarten und unverschlossene Briefe dürfen nach dem Briefgeheimnis gelesen werden. Allerdings ist auch das aber nach dem Recht auf Privatsphäre nicht in Ordnung, genausowenig, wie das Lesen von persönlichen Aufzeichnungen oder Tagebüchern.
Das Kontrollieren des Verlaufes beim Surfen im Internet oder das Durchsuchen des Accounts im sozialen Netzwerk fällt unter das Recht auf Privatsphäre. Beachten Sie auch, dass Sie keine Fotos von Ihren Kindern im Internet veröffentlichen ohne deren Zustimmung. Auch lustige Hoppalas Ihres Nachwuchses sollten nicht im Internet bloß gestellt werden.
Möglichkeit zum Rückzug respektieren
Das Recht auf Privatsphäre bedeutet auch, dass es für den Nachwuchs einen Ort geben sollte (z.B. eigenes Zimmer, Spielehaus), wo er sich zurückziehen kann und einfach einmal ganz für sich alleine sein kann.
Auch als Elternteil haben Sie nicht das Recht, das Zimmer des Nachwuchses einfach zu durchsuchen.
Im Zusammenleben sollte es aber nicht darum gehen, dass jeder mit Gesetzestexten um sich wirft und man sich mit Anzeigen bedroht. Viel eher geht es darum, sich in der Familie von Beginn an, gegenseitig einen persönlichen Raum zu gewähren. Das beginnt schon im Kleinkindalter. Kinder suchen sich oft ganz intuitiv Rückzugsmöglichkeiten, in dem sie sich z.B. eine Höhle mit einer Decke bauen. Lassen Sie das zu. Klopfen Sie auch an die Türe, wenn Ihr Nachwuchs gerade mit Freunden im Zimmer spielt. Ihr Kind lernt dadurch, dass es sich auch einmal zurückziehen darf und traut sich in weiterer Folge dies auch bei Freund*innen und späteren Partner*innen einzufordern.
Schutz bei Gefahr als Sonderfall
Wenn Sie als Elternteil einen begründeten Verdacht haben, dass Ihr Nachwuchs Drogen nehmen könnte, sich strafbar macht oder in Gefahr ist (z.B. von Gewalt oder Missbrauch bedroht ist), dann dürfen Sie sich über das Recht der Privatsphäre hinwegsetzen.
Ausnahmezustand Pubertät
Besonders schwierig wird es naturgemäß in der Pubertät. In einer Zeit, in der Eltern mit dem Loslassen kämpfen und immer weniger vom Leben des Nachwuchses mitbekommen, wächst oft auch die Sorge. Nicht selten wird das Zimmer aus Unsicherheit durchsucht. Doch auch hier gilt es, andere Wege zu finden.
Sind Sie unsicher, in welchem Freundeskreis, sich Ihr Kind bewegt, dann sprechen Sie ganz offen aus, dass Sie den einen oder anderen Freund gerne kennenlernen möchten.
Akzeptieren Sie, wenn Ihr Nachwuchs Ihnen nicht mehr alles aus seinem Leben erzählt. Auch Sie teilen nicht alles mit Ihrem Kind.
Überlegen Sie, warum Sie gerne das Zimmer durchsuchen würden, im Handy stöbern wollen. Sind Sie wirklich besorgt und gibt es tatsächlich einen Anlass, oder wollen Sie einfach wissen, was Ihr Kind mit Freunden bespricht? Denn wir alle wissen, dass wir es manchmal nur schwer aushalten, immer weniger über unsere Kinder zu erfahren. Doch ist es unsere Aufgabe, zu lernen, das auch auszuhalten.