Erziehung
06. Okt. 2023
·
5 Minuten Lesezeit

Mein Kind und seine Privatsphäre

Geschrieben von:
Elternseite Team
Elternseite Team
Artikelinfo:

Für Eltern ist es eine Herausforderung, ihr Kind zu beschützen und gleichzeitig das Recht auf Privatsphäre zu achten. Wie kann die Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle gelingen?

Zu Recht geschützt

In der UN-Kinderrechtskonvention ist festgehalten, dass jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre hat. Dabei geht es im Gesetz sogar um den Schutz der Ehre. Es ist wichtig, die Privatsphäre von Kindern im Privatleben, dem Schriftverkehr und dem Wohnraum zu achten. Einfach übersetzt bedeutet das, dass Kinder, so wie wir Erwachsene und jeder Mensch, ein Recht auf einen ganz persönlichen Bereich im Leben haben, der nur sie selbst etwas angeht

 

Einige Bereiche der Privatsphäre sind durch Gesetze auch strafrechtlich geschützt, z.B. durch das Brief- oder Fernmeldegeheimnis.

 

Über den „räumlichen“ Bereich (z.B. eigenes Kinderzimmer, in dem das Kind sich zurückziehen und unbeobachtet einfach für sich alleine sein kann) hinaus, erstreckt sich die Privatsphäre auch auf „sozialer Ebene“. Die Privatsphäre zu wahren bedeutet also nicht, dass sobald das Kind aus seinem Zimmer kommt, alle Inhalte seines Lebens freigegeben sind.


Die zunehmende Digitalisierung des Lebens hat auch in Bezug auf die Privatspähre einiges verändert. Haben Kinder z.B. Laptop, Tablet oder Handy, ist es sehr wichtig, sie in der öffentlichen Onlinewelt zu begleiten und darüber im Bilde zu sein, in welchen virtuellen Räumen sich das Kind aufhält, ohne in die eigentliche Privatsphäre einzudringen. Medienkompetenz und eine umfassende Aufklärung zum Umgang mit neuen Medien ist also wichtig.

Was darf ich, was darf ich nicht?

Frau lugt durch Fensterjalousie

Post und digitale Kommunikation

Eltern dürfen verschlossene Briefe, E-Mails und SMS nicht öffnen bzw. lesen. Das gilt auch für bereits geöffnete Briefe, die z.B. in einer verschlossenen Schatulle oder in einer Lade im eigenen Zimmer liegen. Postkarten und unverschlossene Briefe dürfen nach dem Briefgeheimnis gelesen werden. Allerdings ist auch das aber nach dem Recht auf Privatsphäre nicht in Ordnung, genausowenig, wie das Lesen von persönlichen Aufzeichnungen oder Tagebüchern.

 

Das Kontrollieren des Verlaufes beim Surfen im Internet oder das Durchsuchen des Accounts im sozialen Netzwerk fällt unter das Recht auf Privatsphäre. Beachten Sie auch, dass Sie keine Fotos von Ihren Kindern im Internet veröffentlichen ohne deren Zustimmung. Auch lustige Hoppalas Ihres Nachwuchses sollten nicht im Internet bloß gestellt werden.

Möglichkeit zum Rückzug respektieren

Das Recht auf Privatsphäre bedeutet auch, dass es für den Nachwuchs einen Ort geben sollte (z.B. eigenes Zimmer, Spielehaus), wo er sich zurückziehen kann und einfach einmal ganz für sich alleine sein kann.

 

Auch als Elternteil haben Sie nicht das Recht, das Zimmer des Nachwuchses einfach zu durchsuchen.

 

Im Zusammenleben sollte es aber nicht darum gehen, dass jeder mit Gesetzestexten um sich wirft und man sich mit Anzeigen bedroht. Viel eher geht es darum, sich in der Familie von Beginn an, gegenseitig einen persönlichen Raum zu gewähren. Das beginnt schon im Kleinkindalter. Kinder suchen sich oft ganz intuitiv Rückzugsmöglichkeiten, in dem sie sich z.B. eine Höhle mit einer Decke bauen. Lassen Sie das zu. Klopfen Sie auch an die Türe, wenn Ihr Nachwuchs gerade mit Freunden im Zimmer spielt. Ihr Kind lernt dadurch, dass es sich auch einmal zurückziehen darf und traut sich in weiterer Folge dies auch bei Freund*innen und späteren Partner*innen einzufordern.

 

Schutz bei Gefahr als Sonderfall

Wenn Sie als Elternteil einen begründeten Verdacht haben, dass Ihr Nachwuchs Drogen nehmen könnte, sich strafbar macht oder in Gefahr ist (z.B. von Gewalt oder Missbrauch bedroht ist), dann dürfen Sie sich über das Recht der Privatsphäre hinwegsetzen.

Ausnahmezustand Pubertät

Besonders schwierig wird es naturgemäß in der Pubertät. In einer Zeit, in der Eltern mit dem Loslassen kämpfen und immer weniger vom Leben des Nachwuchses mitbekommen, wächst oft auch die Sorge. Nicht selten wird das Zimmer aus Unsicherheit durchsucht. Doch auch hier gilt es, andere Wege zu finden.

 

Ein wichtiger Tipp: Hinterfragen Sie Ihre Motivation. Es geht bei solchen Themen auch oft um das Vertrauensverhältnis, dass sie zu Ihrem Kind haben. Sprechen Sie das an und überlegen Sie sich gemeinsam, was es brauchen könnte, um das gegenseitige Vertrauen aufrechtzuerhalten oder zu kitten! Beispielsweise könnten Sie darüber sprechen, was Ihr Nachwuchs im Internet gerne tut, in welchen Onlinewelten er/sie sich gerne aufhält und mit wem er/sie sich über was austauscht, ohne auf zu viele Details zu bestehen. Signalisieren Sie Offenheit und Unterstützung!

  • Sind Sie unsicher, in welcher Peergroup sich Ihr Kind bewegt, dann sprechen Sie ganz offen aus, dass Sie die eine oder anderen Freund*in gerne kennenlernen möchten.

  • Akzeptieren Sie, wenn Ihr Nachwuchs Ihnen nicht mehr alles aus seinem Leben erzählt. Auch Sie teilen nicht alles mit Ihrem Kind.

  • Überlegen Sie, warum Sie gerne das Zimmer durchsuchen würden, im Handy stöbern wollen. Sind Sie wirklich besorgt und gibt es tatsächlich einen Anlass, oder wollen Sie einfach wissen, was Ihr Kind mit Freund*innen bespricht? Denn wir alle wissen, dass wir es manchmal nur schwer aushalten, immer weniger über unsere Kinder zu erfahren. Doch ist es unsere Aufgabe, zu lernen, das auch auszuhalten.

Zusammenfassend geht es darum, Grenzen zu respektieren und ernst zu nehmen. Nutzen Sie Ihre Vorbildfunktion. So wird Ihr Nachwuchs nicht nur lernen, für seine eigenen Grenzen einzustehen, sondern auch die anderer zu wahren. 

online Video-beratung 

Der Umgang mit der Privatsphäre kann sich nach einer Gratwanderung anfühlen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe zu Ihrer individuellen Situation möchten, beraten wir Sie gerne. 

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