Der Papamonat: Wichtige Infos, Rechte und Tipps
Der Papamonat als wertvolle Familienzeit
Die Geburt eines Kindes ist ein prägendes Erlebnis – nicht nur für die Mutter, sondern auch für den Vater. Doch während die Mutter durch den Mutterschutz automatisch eine erste gemeinsame Zeit mit dem Baby verbringt, mussten Väter lange auf freiwilliges Entgegenkommen ihres Arbeitgebers hoffen, um sich in den ersten Wochen intensiv um ihr Kind kümmern zu können.
Genau hier setzt der Papamonat an: Seit 2019 haben berufstätige Väter in Österreich einen Rechtsanspruch darauf, bis zu einem Monat von der Arbeit freigestellt zu werden. Eine wichtige Möglichkeit, die viele Väter nutzen – doch was sollte man dabei beachten?
Was muss ich tun, um den Papamonat in Anspruch zu nehmen?
Folgende Fristen müssen eingehalten werden:
- Drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Arbeitgeber über den geplanten Antritt informiert werden.
- Nach der Geburt bleibt dann eine Woche Zeit, um das genaue Datum zu fixieren. Eine Ausnahme gibt es für Frühgeburten – hier entfällt die Ankündigungsfrist.
- Ein weiteres wichtiges Kriterium: Der Vater muss mit dem Kind im selben Haushalt leben.
Wer sich also direkt nach der Geburt intensiv einbringen möchte, sollte diese Voraussetzung im Blick behalten.
Bekomme ich während des Papamonats Gehalt?
Anders als bei der Mutterschutzfrist gibt es während des Papamonats keinen Anspruch auf Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber.
Stattdessen gibt es eine finanzielle Unterstützung durch den Staat: den Familienzeitbonus. Seit 2023 wird der Familienzeitbonus nicht mehr vom späteren Kinderbetreuungsgeld des Vaters abgezogen.
Fürs Jahr 2025 beträgt der Familienzeitbonus 54,87 Euro pro Tag und kann für 28 bis 31 Tage beantragt werden. Wichtig ist, dass der gesamte Zeitraum innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt liegt – wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.
Schutz vor Kündigung? Ja, aber begrenzt!
Ein großes Thema für viele Väter ist die berufliche Sicherheit. Hier gibt es gute Nachrichten: Wer den Papamonat anmeldet, genießt Kündigungs- und Entlassungsschutz – allerdings nicht unbegrenzt. Dieser beginnt frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach dem Papamonat. Danach ist der Arbeitgeber wieder frei in seinen Entscheidungen.
Papamonat oder Karenz – was ist der Unterschied?
Oft wird der Papamonat mit der Väterkarenz verwechselt.
Der Unterschied liegt vor allem im Zeitpunkt und der Dauer: Während der Papamonat direkt nach der Geburt genommen wird, kann die Väterkarenz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes beantragt werden.
Während der Karenz gibt es zudem Kinderbetreuungsgeld, während im Papamonat der Familienzeitbonus bezogen wird.
Ein wichtiger Schritt für Väter und Familien
Die ersten Wochen nach der Geburt sind herausfordernd, intensiv und emotional – für die gesamte Familie. Umso wichtiger ist es, dass Väter die Zeit bewusst nutzen können, um zu unterstützen, zu erleben und das neue Familienleben mitzugestalten.
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