Ukrainische Vertriebene, deren Aufenthalt in Österreich auf Basis der Vertriebenen-Verordnung geregelt ist, erhalten automatisch Zugang zum hiesigen Gesundheitssystem. Jene Personen, die im Rahmen der Grundversorgung betreut werden, sind ebenfalls automatisch krankenversichert (siehe Finanzielles).
Das heißt, sie erhalten eine eigene Sozialversicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg. Mit der Aufenthaltskarte und dem Ersatzbeleg können sie die gleichen Leistungen der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) in Anspruch nehmen, wie andere Versicherte auch. Sollten diese noch nicht vorhanden sein, kann übergangsmäßig der ukrainische Pass als Nachweis vorgelegt werden, der ebenfalls eine Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht (dies gilt auch für Überweisungen, Rezepte, etc.). Die betreffenden Personen sind außerdem von Rezeptgebühren und Selbstbehalten befreit.
Ausgeschlossen sind die Geflüchteten allerdings von Geldleistungen, also z.B. Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
Wer in die Grundversorgung aufgenommen wurde, erhält eine Versicherungsnummer und einen E-Card-Ersatzbeleg.
- Wer nicht in die Grundversorgung möchte, schreibt für die Versicherungsnummer und den E-Card Ersatzbeleg eine E-Mail an das BFA mit folgenden Infos: Vorname, Nachname, Geburtstag, IFA-Zahl (9- oder 10-stellig, wird bei der Registrierung vergeben).
Die Versicherungsnummer wird dann via E-Mail zugestellt, der Ersatzbeleg kann mit dieser Nummer dann in den Kundenservicestellen der ÖGK abgeholt werden.
Sollte noch kein Zugang zur Versicherungsnummer bestehen, ist eine ärztliche Behandlung (ÖGK-Ärzt*innen) bei Vorlage eines ukrainischen Passes o.Ä. trotzdem möglich.
Arztbesuch
Vertragsärzt*innen sind Ärzte, die mit der ÖGK einen Vertrag abgeschlossen haben. Der Besuch eines solchen Arztes/einer solchen Ärztin wird also von der Krankenversicherung gedeckt. Bitte nehmen Sie dazu Ihren E-Card Ersatzbeleg bzw. Ihre Versicherungsnummer mit.
Sollten Sie außerhalb der Ordinationszeiten Unterstützung benötigen, erhalten Sie österreichweit unter der Nummer 1450 telefonische Beratung von Krankenpflegepersonen. In Wien steht außerdem der Ärztefunktdienst unter der Nummer 141 zur Verfügung – nach einem klärenden Gespräch kommt dann eventuell ein Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause.
Apotheken
Über die Apothekensuche können Sie die nächste geöffnete Apotheke in Ihrer Nähe finden.
An Sonn – und Feiertagen sowie in den Nachtstunden gibt es Apotheken im Bereitschaftsdienst, diese finden Sie ebenfalls über die Apothekensuche. Im Bereitschaftsdienst zahlen sie einen Zuschlag zwischen 1,30 Euro und 3,80 Euro. Sollten sie von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ein Rezept für ein rezeptpflichtiges Medikament bekommen haben, ist dieses unbedingt in die Apotheke mitzubringen.
Die meisten Apotheken bieten außerdem Covid-19-Tests an.
weitere angebote:
Psychologische Betreuung gibt es bei:
- Die Diakonie bietet psychosoziale Betreuung sowie ambulante medizinische Behandlung an – Informationen (auf Ukrainisch).
- Hemayat ist auf psychologische und psychotherapeutische Unterstützung von kriegstraumatisierten Menschen spezialisiert. Erstinfos (auf Englisch und Russisch).
- Neda Ukraine: bedarfsorientierte psychologische Unterstützung für Vertriebene in der Wiener Grundversorgung.
Kontakt: Deborah.Klingler-Katschnig@extern.gesundheitsverbund.at
Artikel zum nachlesen:
(in ukrainischer Sprache)
- Besonders herausfordernd können Gespräche mit Ihrem Kind über den Wunsch nach einer Rückkehr in die Ukraine sein. Daher haben wir in diesem Artikel zusammengefasst, wie Sie Ihr Kind dabei am besten unterstützen können. Für Eltern gibt es hier hilfreiche Tipps, wie man mit Kindern über ihre traumatischen Erfahrungen sprechen kann.
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