Rechtliches
Die Vertriebenen-Verordnung regelt den freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für Vertriebene aus der Ukraine. Vertriebene können sich in allen Branchen bewerben, anders als bei Asylwerber*innen ist das potenzielle Tätigkeitsfeld für ukrainische Vertriebene nicht eingeschränkt.
Seit 14.04.23 ist auch keine Beschäftigungsbewilligung mehr nötig. Das heißt, Ukrainer*innen können ohne Zwischenschritt jede Form der Beschäftigung aufnehmen, die Arbeitgeber müssen keine Bewilligung mehr beantragen.
AMS (Arbeitsmarkt-Service)
Das Arbeitsmarktservice/AMS hat eine zentrale Website mit Informationen in ukrainischer, deutscher und englischer Sprache erstellt.
Erstinformationen auf Ukrainisch finden Sie außerdem hier oder auf Russisch hier.
Informationen zum österreichischen Arbeitsmarkt in ukrainischer bzw. russischer Sprache beantwortet das AMS außerdem per E-Mail.
Österreichische Dienstgeber, die Vertriebene aus der Ukraine einstellen wollen, finden hier und hier gebündelte Informationen.
Das AMS bietet Unterstützungsmaßnahmen, u.a. spezielle Angebote für Frauen, einen Ausbau von Kompetenzchecks und arbeitsplatznahe Weiterbildungsmöglichkeiten, um Ukraine-Vertriebenen unbürokratisch und zielgenau helfen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Bei einem persönlichen Termin beim AMS ist es ratsam, eine Person zum Übersetzen/Dolmetschen mitzunehmen.