Schule und Ausbildung

Schule

Aus der Ukraine vertriebenen Kindern steht der freie und uneingeschränkte Zugang zum österreichischen Bildungssystem zu. Zugleich unterliegen sie in Österreich im Alter von 6-15 Jahren der Unterrichtspflicht.

Schulpsychologische Beratungsstellen zur Verarbeitung der Ereignisse in der Ukraine bzw. auf der Flucht sind unter der Telefonnummer 0664 883 80377 (sozialarbeiterische Beratung für Schülerinnen und Schüler in Ukrainisch und Russisch) erreichbar.

 

Auch für Schüler*innen  aus Österreich gibt es die Möglichkeit, über die Ereignisse und den eigenen Umgang damit zu sprechen, wurden die Angebote der Schulpsychologie erweitert: schulpsychologie.at - Hotline

Schulanmeldung in den Bundesländern

Nötige Dokumente (falls vorhanden): Vertriebenenausweis, Reisepass, Meldezettel, Zeugnisse.

  • Wien:
  • Informationen zum Schulbesuch in Wien (auf Ukrainisch).
  • Zur Anmeldung für einen Schulplatz in Wien steht ein Online-Formular zur Verfügung (auf Ukrainisch).

  • Ab September steht außerdem ein Übergangslehrgang für Jugendliche zur Verfügung, die aktuell noch geringe Deutschkenntnisse aufweisen. Zur Anmeldung.

  • Menschen, die gerne als muttersprachliche Lehrkraft auf Ukrainisch arbeiten möchten, können sich hier anmelden.

  • Niederösterreich:

  • Für einen Schulplatz kann direkt an die jeweilige Schulleitung und/oder an die zuständige Bildungsdirektion herangetreten werden. Kontaktdaten der jeweiligen Bildungsdirektionsstellen je nach Wohnort.

  • Ein Informationsschreiben zum Schulbesuch in Niederösterreich der niederösterreichischen Bildungsdirektion (auf Ukrainisch).

  • Burgendland:

  • Für einen Schulplatz kann direkt an die jeweilige Schulleitung, der Gemeinde und/oder an die zuständige Bildungsdirektion herangetreten werden.
    Kontaktdaten der Bildungsdirektion und sonstige Informationen.

  • Ein Informationsschreiben zum Schulbesuch in Burgenland der Bildungsdirektion (auf Deutsch).

  • Oberösterreich:

  • Für einen Schulplatz kann direkt an die jeweilige Schulleitung oder an die zuständige Abteilung der Bildungsdirektion herangetreten werden.
  • Kontaktdaten der Bildungsdirektion je nach gewünschtem Schultyp sowie sonstige Informationen finden Sie auf Ukrainisch und auf Deutsch.

  • Kärnten:
  • Für einen Schulplatz melden Sie sich mit einer formlosen E-Mail.
    Bitte schicken Sie eine Kopie des Meldezettels mit!

  • Ein Informationsschreiben zur Schulanmeldung in Kärnten finden Sie auf Ukrainisch und auf Deutsch.

  • Steiermark:
  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer Volksschule (rund 6 – 10 Jahre), Mittelschule (rund 10 – 14 Jahre) oder Polytechnischen Schule (rund 15 Jahre) in Graz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz, Keesgasse 6, 8010 Graz, E-Mail, Tel.: 0316 872 7474.

  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule in der Steiermark (außerhalb von Graz) benötigen, wenden Sie sich direkt an die Schule oder Bildungsregion (Kontakt siehe weiter unten) bzw. Wohnsitzgemeinde.

  • Wenn Sie einen Schulplatz an einer AHS (Allgemein bildende höhere Schule) oder BMHS (Berufsbildende mittlere oder höhere Schule) für Jugendliche ab 15 Jahren benötigen, wenden Sie sich direkt an die Schule oder Bildungsregion (Kontakt siehe weiter unten).

  • Eine Kontaktliste der Bildungsregionen.

  • Falls sie als Lehrperson oder als ehrenamtliche Unterstützung für ukrainische Kinder tätig werden möchten, finden Sie hier ein Kontaktformular.

  • Salzburg:
  • Wenn Sie einen Platz an einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule brauchen melden Sie sich bei der Gemeinde (Bürgerservice, Meldeamt) an Ihrem Wohnort.

  • Für die Stadt Salzburg melden Sie sich bei B.I.K. Beratung und Info für ausländische Eltern Stadt Salzburg - B.I.K. - Beratungs-, Informations- und Koordinationsstelle per E-Mail  oder +43 664 2037177

  • Sie benötigen: Meldezettel mit Adresse (Gemeinde im Bundesland Salzburg), den Ausweis von Ihnen/dem Kind und das letzte Schul-Zeugnis aus dem Herkunftsland (wenn vorhanden) als Scan oder Foto mit der E-Mail.

  • Wenn Sie einen Platz an einer allgemein bildenden mittleren/höheren Schule bzw. einer berufsbildenden mittleren/höheren Schule (für Jugendliche ab 15 Jahre) möchten, melden Sie sich direkt bei der Schule. Nur dann, wenn der/die Schüler*in in der Heimat solch eine Schule besucht hat.

  • Kontakte zur Bildungsdirektion Salzburg und eine Schulsuche, um die passende Schule zu finden.

  • Allgemeine Fragen zum Thema Schule: E-Mail.

  • Ein Informationsblatt (auf Ukrainisch).

  • Tirol:
  • Für einen Schulplatz in Tirol schreiben Sie eine E-Mail mit Name und Alter des Kindes, den bisher besuchten Schultyp sowie den derzeitigen Wohnort. Die Bildungsdirektion wählt die passende Schule aus und informiert Sie über den weiteren Ablauf.

  • Informationen (auf Ukrainisch).

  • Vorarlberg:
  • Für einen Schulplatz in einer Volksschule, Mittelschule oder Polytechnischen Schule wenden Sie sich direkt an die Schule oder Gemeinde. Für einen Schulplatz in einer an einer AHS oder BMHS schicken Sie eine E-Mail.
    Informationen (auf Deutsch). 

Universität/ Studium

Sonderstipendium 

„Ernst-Mach UKRAINE“

Bietet eine Unterstützung zur Fortführung eines Studiums. Es umfasst 715 Euro/Monat für bis zu 21 Monate.

 

ACHTUNG: Bei Inanspruchnahme des Stipendiums entfällt die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Grundversorgung. Sie bleiben krankenversichert, erhalten aber keine Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung. Eine Meldung bei der zuständigen Grundversorgungsstelle ist daher dringend nötig, da sonst mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss.

 

Die ÖH (Österreichische Hochschüler*innenschaft) ist die gesetzliche Vertretung von Studierenden in Österreich. Sie bietet Beratung an zum Studium für Ukrainer*innen unter: ukraine@oeh.ac.at

Kindergarten

Informationen zu den unterschiedlichen Arten der Kinderbetreuung je nach Alter des Kindes finden Sie in der Publikation „Österreichischer Bildungsweg“ (auf Ukrainisch).

 

Verpflichtendes Kindergartenjahr

In Österreich besteht grundsätzlich die Pflicht, Ihr Kind für das letzte Jahr vor dem Schulantritt im Kindergarten betreuen zu lassen (20h/Woche). Sollte Ihr Kind aufgrund der Fluchterfahrung, einer Behinderung o.A. nicht bereit für den Kindergartenbesuch sein, besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung – wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweiligen Stellen in den Bundesländern.

Weitere Themen

Ankunft

Erste Schritte nach der Ankunft in Österreich: Aufenthalt, Registrierung und Meldung.

Finanzielles

Finanzielle Unterstützung für ukrainische Vertriebene: Information zum Unterstützungsangebot und dessen Höhe nach Bundesländern (Grundversorgung und Familienbeihilfe). 

Gesundheit

Informationen zu Sozialversicherung, Arztbesuch, psychologischer Betreuung, spezifische Stellen für Ukrainer*innen mit Behinderung.

Wohnen

Private Unterbringung | Organisierte Unterkünfte | Hilfreiche Kontakte zum Thema Wohnen

Arbeit

Informationen bezüglich Zugang zum Arbeitsmarkt | Informationen zum AMS (Arbeitsmarkt-Service) | Job-Portale 

Deutschkurse

Information über Deutschkurse und Online-Seminare sowie nützliche Links für Lernmaterialien.

Leben in Österreich

Wichtige Kontakte für das Leben in Österreich. Liste der Anlaufstellen und ukrainischen Communitys.

Mobilität

Wichtige Informationen für Autofahrer*innen über die Gültigkeit von Führerschein sowie die Aufklärung des günstigen Ticketangebots für Jugendliche nach Bundesländern.