Schule
Aus der Ukraine vertriebenen Kindern steht der freie und uneingeschränkte Zugang zum österreichischen Bildungssystem zu. Zugleich unterliegen sie in Österreich im Alter von 6-15 Jahren der Unterrichtspflicht.
Damit ein ukrainisches Kind an einer Schule angemeldet werden kann, muss die polizeiliche Registrierung erfolgt sein.
Das Bildungsministerium hat Informationen für Schüler*innen und Eltern, die aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet sind auf dieser zentralen Infoseite gebündelt.
- Darüber hinaus wurden in den Bildungsdirektionen der Bundesländer eigene Kontaktstellen (pdf-Datei) eingerichtet, an die sich geflüchtete Familien mit schulpflichtigen Kindern wenden können.
Hilfreiche Tipps, wie sie Ihr Kind beim Einstieg in eine deutschsprachige Schule oder den Kindergarten unterstützen können und grundlegende Infos über das österreichische Bildungssystem finden Sie in unserem Artikel „Wie kann man seinem Kind helfen, sich in einem neuen Land einzuleben, wenn es die Sprache nicht kann“ (auf Ukrainisch).
Schulanmeldung in den Bundesländern
Nötige Dokumente (falls vorhanden): Vertriebenenausweis, Reisepass, Meldezettel, Zeugnisse.
Universität/ Studium
Sonderstipendium
„Ernst-Mach UKRAINE“
Bietet eine Unterstützung zur Fortführung eines Studiums. Es umfasst 715 Euro/Monat für bis zu 21 Monate.
ACHTUNG: Bei Inanspruchnahme des Stipendiums entfällt die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Grundversorgung. Sie bleiben krankenversichert, erhalten aber keine Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung. Eine Meldung bei der zuständigen Grundversorgungsstelle ist daher dringend nötig, da sonst mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss.
- Anmeldung (auf Englisch)
Die ÖH (Österreichische Hochschüler*innenschaft) ist die gesetzliche Vertretung von Studierenden in Österreich. Sie bietet Beratung an zum Studium für Ukrainer*innen unter: ukraine@oeh.ac.at
Kindergarten
Informationen zu den unterschiedlichen Arten der Kinderbetreuung je nach Alter des Kindes finden Sie in der Publikation „Österreichischer Bildungsweg“ (auf Ukrainisch).
In Österreich besteht grundsätzlich die Pflicht, Ihr Kind für das letzte Jahr vor dem Schulantritt im Kindergarten betreuen zu lassen (20h/Woche). Sollte Ihr Kind aufgrund der Fluchterfahrung, einer Behinderung o.A. nicht bereit für den Kindergartenbesuch sein, besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung – wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweiligen Stellen in den Bundesländern.