Geflüchtete Menschen bzw. Vertriebene aus der Ukraine erhalten mit einem gültigen biometrischen Reisepass ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich bis mindestens 4. März 2024. Wer bereits im Besitz einer Blauen Karte ist, bekommt automatisch eine neue mit der verlängerten Gültigkeit an die Meldeadresse zugesendet.
Das Aufenthaltsrecht wird rechtlich gesehen „automatisch“ erteilt, betroffene Personen benötigen aber zwingend eine Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wofür eine Registrierung nötig ist.
Im Rahmen dieser Registrierung werden die grundlegenden persönlichen Daten der Person erfasst und bei Personen älter als 14 Jahre auch Fingerabdrücke genommen. Die Registrierung kann bei bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren erfolgen.
Registrierung
Hier finden sich detaillierte Informationen zum Aufenthalt bzw. zur Registrierung für die einzelnen Bundesländer:
Weitere Information
- FAQs zum Thema Aufenthalt und Registrierung (auf Ukrainisch).
- Eine vollständige Liste inkl. Adressen und Kontaktdaten.
Das Formular zur Registrierung.
Für die Registrierung ist ein gültiger Reisepass essenziell, weitere Dokumente (Geburtsurkunde, etc.) können benötigt werden.
Meldung
In Österreich besteht eine Meldepflicht für den Wohnsitz. Dies erfolgt beim Meldeamt in den Gemeinden (Gemeindeamt).
Es ist wichtig, dass Vertriebene sich beim Meldeamt anmelden und bei Änderung Ihres Wohnsitzes diese Änderung dem Meldeamt bekannt geben. Nur so kann das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Ausweis für Vertriebene zustellen oder die betreffenden Personen bei Rückfragen erreichen.
Entsprechend dem Meldegesetz haben Personen, die mehr als drei Tage in Österreich Unterkunft nehmen, eine Meldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinden/ für Wien: Magistrate) vorzunehmen.
- Bei privater Unterbringung hat die Wohnsitzmeldung innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der Meldebehörde direkt zu erfolgen, wobei hier eine Bestätigung vom Unterkunftgeber (Eigentümer, privater Vermieter etc.) benötigt wird
Bei der Aufnahme in die Grundversorgung (siehe Finanzielles) bei organisierten Quartieren wird diese Meldung durch die BBU GmbH bzw. die jeweils zuständige Landes-Grundversorgungsstelle veranlasst.
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur dann, wenn nicht länger als drei Tage Unterkunft genommen wird.
Für die Meldung ist ein Formular auszufüllen, der sogenannter „Meldezettel“. Hier finden Sie dieses Formular mit ukrainischer Übersetzung.