Private Unterbringung
Leistungen der Grundversorgung an private Quartiergeber:
- Im Regelfall wir zwischen den hilfsbedürftigen Personen und dem Vermieter ein Mietvertrag oder Untermietrvertrag abgeschlossen. Mit diesem Mietvertrag wenden sich die hilfsbedürftige Personen an die jeweilige Landesgrundversorgungsstelle und erhalten eine Refundierung bis zu folgenden Hochsätzen:
- 1. bei der Miete einer Einzelperson bis zu 165 Euro/Person/Monat.
- 2. bei Familien (ab 2 Personen gesamt) bis zu 330 Euro/Familie/Monat.
Die Unterbringungsadresse muss innerhalb von drei Tagen an das Gemeindeamt bzw. das zuständige Magistrat (Stadt Wien: Meldeservice) gemeldet werden. Eine Bestätigung der Person, die die Unterkunft zur Verfügung stellt, ist notwendig. Die Meldung der Adresse ist essentiell, da der Ausweis für Vertriebene (siehe ebenfalls Abschnitt Aufenthalt & Registrierung) an diese Adresse zugestellt wird.
Bei Unterbringungen, die in der touristischen Infrastruktur erfolgen, beispielsweise in einem Hotel, ist der bzw. die Besitzer:in für die Meldung der Adresse zuständig.
Organisierte Unterkünfte
In organisierten Unterkünften wird neben dem Wohnraum auch die Verpflegung organisiert. Vertriebene, die in einer organisierten Unterkunft wohnen, erhalten zusätzlich 40 Euro Taschengeld.
Bei einer im Rahmen der Grundversorgung organisierten Unterbringung übernimmt die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) bzw. die zuständige Behörde die Meldung der Adresse. Nähere Informationen auf der Homepage der BBU.
Hilfreiche Kontakte
Hotline der BBU: +43 1 2676 870 9460 (Zugang zur Grundversorgung, in ukrainischer und russischer Sprache)
Hotline des ÖIF: +43 1 715 10 51 120 (Unterstützungsangebote, Wohnen und Arbeiten)
Hotline der Caritas: +43 5 1776 380 (Einreise, Aufenthalt und Unterkunft)