Grundversorgung
Die österreichische Grundversorgung ist ein Unterstützungsangebot für Hilfs- und schutzbedürftige Menschen und steht vertriebenen Ukrainer*innen zur Verfügung. Diese erhalten im Rahmen der Grundversorgung die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können.
Die Grundversorgung umfasst in erster Linie die Unterbringung der Menschen inkl. Verpflegung und Kleidung (organisiert oder individuell in privaten Unterkünften) und eine Krankenversicherung. Zusätzlich können, je nach Situation, auch Dinge wie Schulbedarf, Fahrtkosten oder Deutschkurse zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt werden. Schließlich gibt es ein monatliches Taschengeld in Höhe von 40€ für Menschen in organisierter Betreuung, d.h. in Einrichtungen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), in der Wohnen und Verpflegung gedeckt werden.
Die Grundversorgung wird automatisch verlängert, es besteht also kein Handlungsbedarf.
Nach der Registrierung kann bei folgenden Stellen ein Antrag auf Grundversorgung gestellt werden:
Niederösterreich: der Antrag (Formular hier) kann persönlich, per Post
oder per E-Mail bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden oder persönlich bei der Gemeinde.Burgenland: das Antragsformular kann hier online ausgefüllt werden.
Oberösterreich: Anträge werden bei den Beratungsstellen der Volkshilfe und Caritas eingereicht.
Kärnten: Terminvereinbarung per E-Mail oder 050 536 33007.
Steiermark: Der Antrag kann im Zuge der Registrierung im Ankunftszentrum eingebracht werden (Annenstraße 34, 8020 Graz), Mo - Fr 08:00 – 14:00 (ausgenommen Feiertage)
Salzburg: Anträge werden bei der Clearingstelle zur Grundversorgung der Caritas eingereicht (Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg), Mo – Fr von 08:00 – 13:00
Tirol: der Antrag (Formular hier) ist per E-Mail zu übermitteln.
- Vorarlberg: Eine Antragstellung ist bei den Registrierungsstellen sowie den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden möglich.
Höhe der Grundversorgung
Wenn Sie nicht in einem organisierten Grundversorgungsquartier untergebracht sind, sondern privat in einer normalen Mietwohnung o.Ä. wohnen, erhalten Sie die Grundversorgung direkt ausgezahlt. Sie setzt sich zusammen aus einem Betrag für das Wohnen und einem für die Verpflegung.
Je nach Bundesland und Situation im Einzelfall kann sich die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Grundversorgung unterscheiden. Untenstehend finden Sie die Höchstsätze, genaue Informationen erhalten sie bei der Anmeldung zur Grundversorgung (siehe Antragstellen Grundversorgung).
ACHTUNG BEIM HEIMATURLAUB
Sollten Sie für einige Tage in die Ukraine zurückreisen, bleibt Ihr bisheriger Aufenthaltstitel in Österreich davon unberührt.
Sollten Sie sich allerdings in der Grundversorgung befinden, beachten Sie bitte, dass diese an Ihren Aufenthalt in Österreich gebunden ist und es zu Einstellungen der Leistungen der Grundversorgungen als auch zu Rückforderungen kommen kann, informieren Sie sich vor ab über Ihre Situation! Eine Ausreise muss im Vorhinein bekannt gegeben werden.
Sind sie in einem Grundversorgungsquartier untergebracht?
ACHTUNG: Nach drei Tagen Abwesenheit erfolgt die amtliche Abmeldung. Damit erlischt der Anspruch als auch der zugewiesene Platz auf Grundversorgung und muss bei erneutem Bedarf neu beantragt werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich vorab an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland (siehe oben).
Sind sie in einer privaten Wohnung untergebracht und beziehen Grundversorgung?
Ein kurzzeitiger Aufenthalt in der Ukraine ist möglich. Grundsätzlich müssen Reisen im Vorhinein bekannt gegeben werden. Allerdings ist die durchgehende Gewährung der Grundversorgung sowie die mögliche Aufenthaltsdauer eine Einzelfall-Entscheidung der zuständigen Behörde. Informieren Sie sich daher vorab über Ihre Situation und wenden Sie sich an ihre zuständige Grundversorgungsstelle (siehe oben).
Familienbeihilfe
Für Kinder wird Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt.
Verlängerung der Familienbeihilfe: Wer bereits Familienbeihilfe bezieht, muss für die Verlängerung die neu zugesendete Blaue Karte an das Finanzamt übermitteln.
- Für die Beantragung muss ein Formular ausgefüllt werden – dieses steht leider aktuell nur auf Deutsch zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Kategorie „gültiger Aufenthaltstitel“ beim Ausfüllen des Formulars, bis das Formular um die Möglichkeit „vertrieben“ ergänzt wird.
Vermerken Sie unbedingt den rückwirkenden Bezugszeitraum, also das Datum Ihrer Einreise (ab März 2022), damit Ihnen die Familienbeihilfe auch für diesen Zeitraum ausbezahlt werden kann.
Bestenfalls geben Sie eine Kontonummer an, es muss sich dabei NICHT um ein österreichisches Konto handeln. In Ausnahme fällen ist auch eine Barauszahlung möglich.
Angaben zum aktuellen Partner/der aktuellen Partnerin sind unabhängig vom Aufenthaltsort der betreffenden Person jedenfalls zu machen.
- Das ausgefüllte Formular wird postalisch an das Finanzamt gesendet.
Adresse: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien.
Alternativ können Sie das Formular auch in den Postkasten eines Finanzamt-Standortes einwerfen. - Informationen zur Familienbeihilfe (auf Deutsch)
- Informationen spezifisch für Ukrainer*innen (auf Deutsch)
Erforderliche
Unterlagen
- Vertriebenenausweis;
- Versicherungsnummer;
- Daten der Eltern und Kinder;
- Wohnanschrift und Bankverbindung;
- bei Kindern über 18 ein Ausbildungsnachweis.
Höhe
der Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom Alter des Kindes sowie von der Anzahl an Kindern pro Familie. Nähere Informationen dazu (auf Deutsch).