Auto & Führerscheingültigkeit
Informationen zu Maut, Kfz-Versicherung, Führerscheinanerkennung etc. finden sie auf Ukrainisch beim ÖAMTC (Österreichischer Automobil- Motorrad- und Touring-Club).
Ukrainische Vertriebene können ihren ukrainischen Führerschein in Österreich weiter benutzen. Ein österreichischer oder internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder/Jugendliche in der Grundversorgung kann bis zum 24. Lebensjahr kann eine Schüler*innen Freifahrt beantragt werden, die eine kostenlose Nutzung des Öffentlichen Verkehrs für den Schulweg ermöglicht. Alle Infos auf Englisch finden Sie auch auf der Seite der BBU. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Stelle bei der BBU oder beim Bundeskanzleramt unter: elfriede.petrzalka@bka.gv.at.
Ablauf, wenn Sie nicht in der Grundversorgung sind:
Ticketkauf (19.60 Euro für ein Jahr) direkt bei den Wiener Linien.
Wien, Niederösterreich, Burgenland
Das Jugendticket umfasst den Weg in die Schule/in die Arbeit und wieder nach Hause. Es ist ein Jahr lang gültig und kostet regulär 19.60 Euro - sollten Sie sich in der Grundversorgung befinden, werden diese Kosten von der BBU übernommen.
Ein Merkblatt zur Antragstellung (auf Deutsch).
- ...wenn Sie Familienbeihilfe erhalten:
Füllen Sie dieses Formular (auch an der Schule erhältlich) aus und wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
- ...wenn Sie keine Familienbeihilfe erhalten:
Füllen Sie in folgendem Formular die Felder A-D aus und wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes (Feld E). Danach schicken Sie das ausgefüllte Formular an die BBU (Adresse: BBU GmbH, Betreff: Schülerfreifahrt, Leopold-Moses-Gasse 4, Stiege 2, Top 3, 1020 Wien) – Bezahlen Sie keinen Selbstbehalt, die Kosten werden übernommen!
Sollte Ihr Kind auch abseits des Schulwegs den öffentlichen Verkehr benutzen wollen, besteht die Möglichkeit, ein Top-Jugendticket zu kaufen bzw. das Jugendticket aufzuwerten. Dieses Ticket ist für den gesamten Öffentlichen Verkehr rund um die Uhr gültig.
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol, voralberg
Die Schüler*innen Freifahrt umfasst den Weg in die Schule und wieder nach Hause. Ein Merkblatt zur Antragstellung (auf Deutsch).
...wenn Sie Familienbeihilfe erhalten:
Füllen Sie dieses Formular (auch an der Schule erhältlich) aus und wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt....wenn Sie keine Familienbeihilfe erhalten:
Füllen Sie dieses Formular (Felder A,B und D) aus und wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes (Feld E). Danach schicken Sie das ausgefüllte Formular an die BBU (Adresse: BBU GmbH, Betreff: Schülerfreifahrt, Leopold-Moses-Gasse 4, Stiege 2, Top 3, 1020 Wien) – Bezahlen Sie keinen Selbstbehalt, die Kosten werden übernommen!