Schule & Lernen
04. Mai 2021
·
4 Minuten Lesezeit

AusBildung bis 18: Was Eltern wissen sollten

Geschrieben von:
Daniela Strauss
Daniela Strauss
Artikelinfo:

Die AusBildung bis 18 hat zum Ziel, Jugendliche nach der Pflichtschule in eine weiterführende Ausbildung zu bringen und ist seit  Juli 2017 eine gesetzliche Verpflichtung. 

Wer eine weiterführende und möglichst abgeschlossene Ausbildung hat, hat ein Leben lang...

  • bessere Chancen am Arbeitsmarkt.
  • wird seltener arbeitslos.
  • hat ein höheres Einkommen.
  • hat bessere Lebensbedingungen.

Und gerade, weil die Absolvierung einer Ausbildung so wichtig für das weitere Leben ist, hat die österreichische Bundesregierung im Juli 2017 für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag daraus eine Verpflichtung gemacht.

Die AusBildung bis 18 hat zum Ziel, Jugendliche nach der Pflichtschule in eine weiterführende Ausbildung zu bringen.

Kostenlos aus ganz Österreich: 0800 700 118 (Montag bis Donnerstag von 9:00-16:00 Uhr und Freitag 9:00-12:00 Uhr)

E-Mail: info@ausbildungbis18.at

 

Sie werden gerne zur Koordinierungsstelle in Ihrem Bundesland weitergeleitet!

 Wie kann mein Kind die Ausbildungspflicht erfüllen?

Besucht Ihr Kind nach der neunjährigen Schulpflicht weiter die Schule, eine Lehre oder eine andere weiterführende Ausbildung erfüllt es damit die Ausbildungspflicht.

 

Absolviert Ihr Kind eine Teilqualifizierung, ein Angebot zur schulischen Nachreifung bzw. eine vorbereitende Maßnahme, besucht es ein Angebot zur beruflichen Integration oder strebt das Nachholen des Pflichtschulabschlusses an, ist damit die Ausbildungspflicht ebenso erfüllt.

Lassen Sie sich unterstützen!

Jugendliche, die aber nicht genau wissen, was sie beruflich machen sollen, die gefährdet sind die Schule abzubrechen oder nach der Pflichtschulzeit nur einer unqualifizierten Beschäftigung nachgehen, bekommen kostenlos Unterstützung. Selbstverständlich können auch Sie als Elternteil hier Beratung und Hilfestellung holen!

 

Erste Anlaufstelle ist die Koordinierungstelle AusBildung bis 18.

Begleitend zur Ausbildungspflicht wurden seitens der österreichischen Bundesregierung zahlreiche Unterstützungsangebote eingerichtet. Diese helfen Ihnen und Ihrem Kind bei der Wahl der richtigen Ausbildung. Gemeinsam wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan erstellt, wobei auf die persönlichen Interessen, Wünsche und Fähigkeiten Ihres Kindes eingegangen wird.

Wer erstellt mit Ihrem Kind einen Perspektiven- oder Betreuungsplan?

Jugendcoaching

Das Jugendcoaching unterstützt (kostenlos) bei der Berufsorientierung. Es hilft konkret beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und anderen Herausforderungen. Das Jugendcoaching kennt Möglichkeiten, wie bestehende Talente Ihres Kindes am besten ins Berufsleben übertragen werden können. Darüber hinaus hat das Jugendcoaching einen sehr guten Überblick über alle verfügbaren Angebote schulischer und beruflicher Ausbildungswege oder im Kursbereich.

 

Das Jugendcoaching arbeitet regional. Auf der Seite Jugendcoaching-Suche  finden Sie auch das für Sie bzw. für Ihr Kind zuständige Jugendcoaching-Projekt.

AMS

Das AMS hilft ebenso bei der Suche nach einer Lehrstelle oder einem Kurs- bzw. Qualifizierungsangebot. Konnte Ihr Kind am ersten Lehrstellenmarkt keinen Lehrplatz finden, vermittelt der oder die zuständige AMS-Berater:in zu einem überbetrieblichen Lehrplatz. Bei der überbetrieblichen Lehre wird ein Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung geschlossen. Das Ziel ist, während der überbetrieblichen Lehre in ein Unternehmen in die betriebliche Lehrausbildung über zu treten. Während der überbetrieblichen Lehrzeit besucht Ihr Kind bereits die Berufsschule.

Achtung: Da es sich bei der Ausbildung bis 18 um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, können sich Eltern, die den Ausstieg aus der Schulpflicht Ihres Kindes ohne weiteren Plan hinnehmen und keine Hilfe annehmen, strafbar machen. 

Ausbildungsfreie Zeiträume

Das Ausbildungspflichtgesetz erlaubt vier Monate ausbildungsfreie Zeit innerhalb von 12 Monaten. Auch Wartezeiten, in denen kein passendes Ausbildungsangebot für Ihr Kind bereitgestellt werden kann, obwohl die Bereitschaft zu einer Ausbildung besteht, gelten als erlaubte freie Zeit. Die Wartezeit zum Beispiel auf einen konkreten Lehrbeginn, wird ebenfalls als erlaubter freier Zeitraum gesehen.

Weitere unterstützende Stellen

  • Kostenloses Coaching-Angebot der Wirtschaftskammer Österreich: Das Angebot Lehre statt Leere unterstützt Lehrlinge, um Herausforderungen oder Probleme am Ausbildungsplatz besser zu lösen.

  • Die Bildungsberatung der Arbeiterkammer beantwortet gerne Fragen zu Bildungsförderung, Schule, Lehre, und vieles mehr.

DANKE:

Dieser Beitrag ist eine Initiative der Regionalen Koordinatorinnen für Bildungs- und Berufsorientierung der Steiermark und wurde von der Bundesweiten Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 (BundesKOST) erstellt.

 

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