Sexualität & Aufklärung
22. Juli 2021
·
10 Minuten Lesezeit

Was Sexting bedeutet und wie Sie Ihr Kind schützen können

Geschrieben von:
Alles klar?! Ein digitales Aufklärungsprojekt
Alles klar?! Ein digitales Aufklärungsprojekt
Artikelinfo:

Unter Sexting versteht man das Schreiben über Sex, aber auch das Verschicken und Tauschen von Nacktbildern und Nacktvideos. Was man dabei beachten sollte und wie man sein Kind vor möglichen unangenehmen Folgen schützen kann, lesen Sie hier. 

Was Sexting bedeutet 

Das Wort Sexting stammt von den Begriffen Sex und Texting, meinte also ursprünglich Sexchat: das Schreiben über Sexualität, Erotik und intime Wünsche. Bald wurde es aber auch auf das Verschicken und Tauschen von Nacktbildern und Nacktvideos ausgeweitet.

Was beim Sexting beachtet werden sollte:

Auch wenn es für Sie vielleicht unerwartet ist oder sogar befremdlich wirkt: Für viele Jugendliche ist das Verschicken von intimen Bildern oder Videos ganz normal und oft ein Vertrauensbeweis, zum Beispiel in der ersten Phase einer Beziehung oder auch in Freundschaften.

 

Nacktbilder sind nichts Neues. Man kann sie ansehen und teilen, das hat viel mit Erotik und Vertrauen zu tun, aber auch mit Zusammengehörigkeit und Intimität. Jugendliche haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Auch wenn das Verunsicherung und Ängste bei den Eltern auslösen kann, ist es wichtig, dies zu respektieren und nicht zu verbieten. Gleichzeitig ist es notwendig, die Jugendlichen gut zu begleiten. Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, gut auf ihre Bedürfnisse und Grenzen zu achten. Dass sie ihre Rechte kennen und sich möglichst gut schützen können. 

 

Denn: Beziehungen können zu Bruch gehen und manchmal kann die Folge sein, dass Personen die Bilder an andere, wie Klassenkolleg*innen oder Freund*innen, weiterschicken oder ins Netz stellen. Wichtig zu Wissen: Das ist strafbar und die Verantwortung der Person, die Fotos oder Videos unerlaubter Weise weiterschickt!

Wir wollen Sie mit den Reflexionsfragen einladen, über Ihre eigenen Erfahrungen und Gefühle nachzudenken. So können Sie die Situation Ihres Kindes besser verstehen. Aber auch eigene, vielleicht einschränkende, Einstellungen und Haltungen hinterfragen. 

 

Wählen Sie einen ruhigen Moment an einem Ort, wo Sie sich ungestört fühlen. Nehmen Sie Zettel und Stift zur Hand. Notieren Sie Ihre Gedanken zu den Fragen.

  • Können Sie sich vorstellen, erotische Aufnahmen von sich zu machen? Bzw haben Sie schon einmal welche gemacht?
  • Wann würden Sie diese jemandem zeigen oder schicken? Bzw haben Sie das schon einmal gemacht?

Die Rechtslage bei Sexting

Zum Tragen kommt hier der § 207a StGB, der den Umgang mit pornographischen Darstellungen Minderjähriger regelt. Darunter fallen alle wirklichkeitsnahen Abbildungen der Genitalien von Minderjährigen, wenn klar ist, dass sie zur sexuellen Erregung des Betrachters dienen. Darunter fallen außerdem alle Arten von geschlechtlichen Handlung, also auch an sich selbst – z.B. wenn Geschlechtsverkehr angedeutet oder gezeigt wird oder wenn sich eine Person selbst befriedigt.

  • Vor dem 14. Lebensjahr sind Kinder und Jugendliche noch nicht strafmündig. Wenn sie Nacktbilder von sich verschicken, gilt das in jedem Fall als Kinderpornographie. Erhalten Personen über 14 Jahre diese Bilder und speichern sie auf ihren Handys, machen sie sich strafbar. Selbst wenn ein 13-jähriger beispielsweise von sich aus Nacktbilder verschickt hat.

  • Auch wenn eine Person unter 13 Jahren Nacktbilder von Personen ab 14 Jahren erhält, machen sich die Personen, die die Bilder gesendet haben, strafbar. Selbst wenn der/die 13-jährige dazu aufgefordert hat.

  • Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche im gegenseitigen Einvernehmen Nacktbilder voneinander besitzen. Das heißt, man darf Nacktfotos nur schicken, wenn man das selber möchte und die andere Person die Bilder auch erhalten will. Die Fotos können auf Wunsch der abgebildeten Person auch von einem/r Freund*in aufgenommen werden. Die gesendeten Fotos dürfen jedoch NICHT dritten Personen gezeigt oder an andere weitergeleitet werden. Wenn die abgebildete Person will, dass das Bild gelöscht wird, muss der/die Empfänger*in das Bild auch löschen. Werden diese Regeln nicht befolgt, macht sich die Person, die sie nicht einhält, strafbar.

Ein Nacktbild ist somit nicht gleich ein pornographisches Bild, beispielsweise bei einem oben–ohne Foto.

  • Was würden Sie tun, wenn Ihnen jemand eine intime Aufnahme von einer/einem Bekannten zeigt oder weiterschickt, ohne das die Person davon weiß?

Wie schütze ich mein Kind vor den Gefahren von Sexting?

Wollen Sie konkret das Thema Sexting ansprechen, gibt es je nach Alter unterschiedliche Aspekte zu beachten. Wenn Sie mit jüngeren Kindern sprechen, können Sie die Inhalte eher noch direkt ansprechen. Achten Sie hier darauf, dass Sie die Inhalte so vermitteln, dass Ihr Kind sie gut versteht, etwas damit anfangen kann und keine Angst bekommt.

 

Ist Ihr Kind bereits in der Pubertät, ist es oft leichter, indirekt über Sexualität zu sprechen und auch Bücher oder Webseiten anzubieten. Manchmal hilft es auch, wenn nicht die Eltern, sondern die „coole“ Tante mit dem/der Jugendlichen spricht. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl!

Darüber sprechen schützt!

  • Sie können Ihrem Kind beispielsweise sagen, dass Sie gehört haben, dass viele Jugendliche heutzutage Nacktbilder verschicken und ob das auch in seinem/ihrem Freundeskreis üblich ist.

    Oder Sie wählen als Einstieg zum Thema Sexting Youtuber*innen oder Influencer*innen, die Fotos mit wenig Bekleidung und sexy Posen auf ihren Accounts zeigen.

  • Sprechen Sie in diesem Zusammenhang das Thema Sexting und die Dinge, die man dabei beachten sollte, möglichst neutral und unaufgeregt an. Stellen Sie klar, dass Sie nicht Panik verbreiten oder das Internet verdammen wollen. Zeigen Sie aber deutlich auf, dass es immer wichtig ist, zu überlegen, welche Bilder man mit wem teilt.

  • Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass sich alles, was sich einmal im Internet befindet, nie wieder ganz löschen lässt. Es kann auch nach Jahren an ungünstigen Stellen wieder zum Vorschein kommen. Beispielsweise bei unserer neuen Liebe, unseren Klassenkamerad*innen und Lehrer*innen oder sogar bei unserem*unserer zukünftigen Chef*in und unseren neuen Kolleg*innen!

  • Klären Sie auf: Man kann den Missbrauch von Bildern melden. Das verhindert jedoch nicht, dass sie weiterhin irgendwo gespeichert bleiben. Auch bei Snapchat können Screenshots gemacht werden, obwohl die Bilder gleich wieder gelöscht werden. Diese bleiben dann bestehen.

TIPP:

Bevor Ihr Kind anfängt, sich im digitalen Raum selbstständig zu bewegen, sollten Sie mit ihm darüber sprechen, was für Möglichkeiten, aber auch was für Gefahren sich im Internet verbergen. Versuchen Sie hier keine Angst zu machen, sondern das Selbstwertgefühl ihres Kindes zu stärken, indem Sie es z.B. ermutigen, Detektiv zu spielen.

TIPP:

Zeigen Sie ehrliches Interesse und lassen Sie sich immer wieder zeigen, was ihr Kind im Internet so macht. Achten Sie darauf, dabei nicht wertend oder verurteilend zu sein. Je mehr Sie als interessierte*r Gesprächspartner*in wahrgenommen werden, desto eher werden sich Ihre Kinder Ihnen auch anvertrauen, wenn etwas schiefläuft.

TIPP:

Bestärken Sie Ihr Kind von Anfang an darin, wahrzunehmen, was es schön findet und mag, aber auch, was es nicht mag. An den richtigen Stellen „Nein“ zu sagen und den Grundsatz: „Mein Körper gehört mir“ können Sie gar nicht früh genug ansprechen. Das beginnt damit, zu akzeptieren, wenn Ihr Kind nicht von Verwandten geküsst und getätschelt werden will und beinhaltet selbstverständlich auch das Recht auf die eigene Sexualität.

TIPP:

Üben Sie mit Ihrem Kind, auf sein Bauchgefühl zu hören: Was mag ich wirklich? Wo habe ich eigentlich ein komisches Gefühl und versuche es anderen recht zu machen? Hier ist wichtig klarzustellen: Die persönlichen Grenzen müssen immer und von allen respektiert werden! Bestärken Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter darin, niemals jemand anderem etwas zu liebe zu tun, was für ihn oder sie peinlich, beschämend oder in anderer Weise körperlich unangenehm ist! Hier gibt es keinen Unterschied zwischen sexuellen Übergriffen online oder im realen Leben!

  • Können Sie sich noch erinnern, wie Ihre eigenen Eltern Sie als Kind vor „bösen“ Menschen gewarnt haben?
  • Wie ist diese Warnung damals bei Ihnen angekommen?
  • Welche Art, das Thema Sexualität und Internet anzusprechen, wäre Ihrem Kind am liebsten?  

Unsere SExting-Sicherheitstipps:

  • Es ist wichtig, sich genau zu überlegen, wem man Bilder von sich selber schickt. Und welche Bilder, man weiterschickt. Manchmal kann es helfen, sich vorzustellen, wie schlimm es wäre, wenn das Foto jemand Falsches zu sehen bekäme. Das gilt auch bei Witz- und Partybildern oder bei Fotos von peinlichen Situationen.

  • Es kann gut sein, sich im Freundes- oder Bekanntenkreis zu dem Thema auszutauschen. Vielleicht gibt es Betroffene, von denen Nacktfotos weitergeschickt wurden, und die Erfahrungen können hilfreich im Umgang mit dem Thema sein.

  • Unterstützen Sie ihr Kind darin, nur Dinge zu tun, mit denen es sich auch wohl fühlt. Bestärken Sie es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, Bilder von sich zu verschicken.  Erklären Sie, dass Vertrauen auch anders gezeigt werden kann als nur durch Nacktbilder. Man könnte beispielsweise auch nachfragen, warum es ein Nacktfoto sein muss? Es könnte ja auch ein Bild sein, wo man ein sexy Outfit anhat, das nicht alles herzeigt. Oft wirkt das sogar besser!

  • Wenn ein Nacktbild verschickt wird, ist es wichtig, darauf zu achten, dass die abgebildete Person nicht eindeutig zu erkennen ist. Also, dass das Gesicht verdeckt ist oder später herausgeschnitten wird, dass keine typischen Merkmale wie Muttermale, Narben, Piercings oder Tattoos sichtbar sind und auch keine Hintergründe, die auf einen selbst schließen lassen (wie beispielsweise das eigene Zimmer).

Was tun, wenn Nacktfotos ihres KIndes veröffentlicht wurden?

Natürlich wünscht sich kein Elternteil, dass sein/ ihr Kind in diese Situation gerät. Kommt Ihr Kind jedoch damit zu Ihnen, ist dies ein enormer Vertrauensbeweis. Wichtig ist, jetzt nicht zu schimpfen, Vorwürfe zu machen oder ihr Kind zu bestrafen, sondern zu versuchen, es bestmöglich zu unterstützen.

Versuchen
Sie,
ruhig und sachlich
zu bleiben.

  • Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Kindes! Wie glauben Sie, geht es Ihrem Kind gerade? Wie würde es Ihnen gehen, wenn Sie von der Situation betroffen wären? Stellen Sie sich vor, Sie kommen in die Arbeit und alle Kolleg*innen haben Nacktbilder von Ihnen gesehen. Zeigen Sie Mitgefühl!
  • Besprechen Sie unbedingt zuerst mit Ihrem Kind die gemeinsame Vorgehensweise, bevor Sie handeln. Machen Sie nichts, was Ihr Kind nicht will! Durch das Veröffentlichen der Bilder ist gerade in extremer Weise in die Privatsphäre und die Selbstbestimmung Ihres Kindes eingegriffen worden. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass nichts gegen seinen/ ihren Willen getan wird. Das könnte Gefühle wie Scham, Hilflosigkeit und Ausgeliefert sein nur noch verstärken.
  • Seien Sie für Ihr Kind da! Fragen Sie, wie es Ihrem Kind geht und wie Sie es am besten unterstützen können. Machen Sie dabei auch klar, dass Sie nicht Ihr Kind oder die sozialen Medien ablehnen, sondern das, was der/diejenige, der/die das Vertrauen Ihres Kindes missbraucht hat, getan hat.

  • Glauben Sie, könnten Sie in so einer Situation ruhig bleiben und unterstützend reagieren?
  • Was könnte Ihnen dabei helfen, ruhig zu bleiben?
  • Wie wichtig ist Ihnen Ihre eigene Selbstbestimmung? Wie fühlen Sie sich, wenn Sie jemand nicht nach Ihren Wünschen fragt oder für Sie entscheiden will?

Konkrete Schritte, um den Schaden in Grenzen zu halten:

Kontaktieren Sie alle Personen, die das Bild vermutlich erhalten haben und bitten Sie darum, es zu löschen. Je nachdem, wie das Bild verbreitet worden ist, bedeutet das mehr oder weniger Aufwand. Über Messengerdienste wie Whatsapp oder Signal handelt es sich meistens noch um eine überschaubarere Gruppe von Personen, die das Bild erhalten haben – vor allem kurz nachdem es verschickt wurde. Wenn es bei Facebook, Youtube oder anderen Onlineplattformen geteilt wurde, kann es schneller mehr Personen erreichen. Melden Sie das jeweilige Bild oder Video bei der entsprechenden Plattform, damit es auf der entsprechenden Plattform gelöscht wird.

 

Machen Sie unbedingt zuerst Screenshots von der jeweiligen Seite, den Profilen, den Unterhaltungen etc., bevor Sie etwas melden und löschen. Sollte es notwendig werden, eine Anzeige bei der Polizei zu machen, brauchen Sie die Screenshots als Beweismittel!

 

Bei Safer Internet finden Sie dazu weiterführende Infos und eine Anleitung, wie man Fotos oder Beiträge melden kann.

 

Ist der/die Täter*in bekannt, kann ihm/ihr deutlich gemacht werden, dass er/sie sich mit seinem/ihrem Verhalten strafbar macht. Wie oben beschrieben gelten Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren als kinderpornografische Aufnahmen, deren Weitergabe und Besitz gegen den Willen der/des Betroffenen gesetzlich verboten sind. Darüber hinaus gibt es das Recht auf das eigene Bild, das auch eingeklagt werden kann. Kommt noch eine Erpressung dazu, kann diese ebenfalls angezeigt werden.

 

Auch hier ist wichtig: Fragen Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter, wie Sie vorgehen sollen. Was sollen Sie übernehmen? Was traut sich Ihr Kind selbst zu? In welcher Reihenfolge wollen Sie vorgehen?

 

Respektieren Sie auch, wenn Ihr Kind manche Dinge (z.B. Anzeige) keinesfalls möchte. Versuchen Sie, zu informieren, aufzuklären, zuzuhören und zu bestärken. Bestenfalls sollte die endgültige Entscheidung jedoch Ihr Kind treffen, da es auch am meisten von der Situation betroffen ist.  

hilfreiche online-Tools

Es gibt 2 Tools, die eventuell eine Veröffentlichung der Nacktbilder/Nacktvideos auf bestimmten Onlineplattformen verhindern können. 


Take it down für Personen unter 18 Jahre, verhindert den Upload von intimen Bildern oder Videos auf den Plattformen: Instagram, TikTok, Facebook, Onlyfans, Pornhub, Clips4Sale, Yubo. Take it down ist derzeit nur auf Englisch verfügbar, Sie können aber die Schritt-für-Schritt Anleitung auf Deutsch von Rat auf Draht nützen.


Stop Non-Consensual Intimate Image Sharing für Personen ab 18 Jahren, verhindert den Upload von intimen Bildern oder Videos auf den Plattformen: Instagram, TikTok, Facebook, Onlyfans, Bumble, Reddit.

 

HAben Sie noch fragen?

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Expert*innen sind für Sie da und nehmen sich Zeit für Ihre individuelle Situation. Vereinbaren Sie jetzt gleich einen Gesprächstermin über unseren Online-Kalender. 

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