5 Fragen an... die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (Kija Wien)
1. Was ist das Angebot?
Das Angebot der Kija Wien richtet sich an alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
Unabhängig davon, wer mit der Kija Kontakt aufnimmt, stehen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt.
Erwachsene werden zu ihren Pflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen beraten oder über Organisationen und Anlaufstellen, die auf verschiedenste Problemlagen spezialisiert sind, informiert.
Das sind die Aufgabenbereiche:
Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Konflikten in und außerhalb der Familie sowie im Bildungsbereich.
Beratung und Hilfe aller Personen, die mit Angelegenheiten bzw. Problemen von Kindern und Jugendlichen betraut sind.
Zusammenarbeit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.
Einbringen der Interessen von Kindern und Jugendlichen in Gesetzesentwürfe.
Sensibilisierung der Gesellschaft für Kinderrechte und Öffentlichkeitsarbeit.
2. Mit welchen Themen kann man kommen?
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft bietet drei Ombudstellen an: die Ombudsstelle für Soziale Arbeit, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in betreuten Wohngemeinschaften und Krisenzentren und die Ombudsstelle für den Bildungsbereich.
Ombudsstelle für Soziale Arbeit
Der Bereich Soziale Arbeit versteht sich als Anlaufstelle in schwierigen Situationen bei Themen wie Kontaktrecht, Obsorge, Trennung, psychische und physische Gewalt, Strafrecht, Wohnungslosigkeit uvm. Auch Erwachsene werden zu ihren Pflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen beraten oder über Organisationen und Anlaufstellen, die auf verschiedenste Problemlagen spezialisiert sind, informiert. Außerdem berät und vermittelt sie bei Konflikten mit Bundes- und Landesbehörden sowie Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in betreuten Wohngemeinschaften und Krisenzentren
Derzeit leben in Wien rund 1 % der jungen Menschen in Wohngemeinschaften, Krisenzentren oder anderen betreuten Wohnformen. Die Kija sucht aktiv Kontakt zu fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen: Durch ein regelmäßiges Monitoring der Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen tragen wir zu einer Verbesserung der Betreuungsqualität und somit der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen bei.
Ombudsstelle für den Bildungsbereich
Seit Oktober 2018 können sich Kinder, Jugendliche sowie deren Bezugspersonen bei Problemen in der Schule oder in Einrichtungen der Elementarpädagogik ebenfalls an die Bildungsombudsstelle wenden. Die Kija hilft bei der Lösungsfindung, sei es in Kindergärten, Schulklassen oder Bildungseinrichtungen als Ganzes.
3. Wie läuft die Unterstützung ab?
Ein Großteil der Beratungen von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen erfolgt telefonisch - wir informieren, beraten im Sinne der Kinderrechte und/oder vermitteln an spezifische Stellen und Behörden. Wenn Eltern bereits rechtsanwaltlich vertreten sind, werden wir nicht tätig.
Die Kija nimmt regelmäßig an diversen Informationsveranstaltungen teil, um die Öffentlichkeit für die speziellen Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren und dabei mitzuwirken, eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu erwirken.
4. Was kostet es?
Die Kinder und Jugendanwaltschaft als weisungsfreies Organ berät vertraulich, anonym und kostenfrei.
5. Wie nimmt man Kontakt auf?
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9 bis 16 Uhr, Dienstag: 13 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 13 Uhr
Adresse:
1030 Wien, Modecenterstraße 14, Block C, 4. OG
Telefon: 01 70 77 000
E-Mail: post@jugendanwalt.wien.gv.at
Web: Kija Wien
Vor einem persönlichen Besuch bitten wir um Terminvereinbarung.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien ist für Wien zuständig. In allen österreichischen Bundesländern sind Kinder- und Jugendanwaltschaften durch die Landesregierungen eingerichtet. Hier ist eine Auflistung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.